Adidas Verliert Markenstreit um Drei Streifen vor Gericht der Europäischen Union

Adidas ist es nicht gelungen, den Markenschutz für sein Drei-Streifen-Symbol in der Europäischen Union auszuweiten. Das deutsche Unternehmen darf drei Streifen horizontal / vertikal nebeneinander nicht kennzeichnen, hat das zweithöchste Gericht Europas entschieden. Das Gericht nannte es "eine gewöhnliche Bildmarke".

Um es sofort vorwegzunehmen: Im Gegensatz zu dem, was die Tage oft geschrieben wurde, hat Adidas nicht (alle) seine Markenrechte an den Drei Streifen verloren. Vielmehr ging es im Streit um ein sehr spezifisches Design der Drei Streifen.

Adidas registrierte diese Drei Streifen 2014.

Adidas trug 2014 die oben abgebildete Drei-Streifen-Marke als Unionsmarke ein, d.h. eine Marke mit EU-weiter Gültigkeit, die beim "Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum" (EUIPO) registriert wird.

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Shoe Branding Europe hat dem nicht zugestimmt und einen Antrag auf Löschung gestellt. Die EUIPO hat diesem Antrag 2017 stattgegeben und die Marke gelöscht. Adidas hat den Fall vor das Gericht der Europäischen Union (EuG) gebracht. Dieses hat nun entschieden, dass EUIPO die Marke zu Recht gelöscht hat (Urteil vom 19.06.2019, Aktenzeichen T-30717).

Das Unternehmen habe seine "erworbene Unterscheidungskraft" nur in fünf von 28 Mitgliedsstaaten der EU unter Beweis gestellt. Daher kann die Marke "im vorliegenden Fall nicht auf das gesamte Gebiet der EU hochgerechnet werden".

"Die Marke ist keine Mustermarke, die aus einer Reihe von sich regelmäßig wiederholenden Elementen besteht, sondern eine gewöhnliche Bildmarke", sagte das Gericht.

Im Jahr 2014 genehmigten die EU-Behörden für geistiges Eigentum die Drei Streifen der Marke Adidas. Das belgische Unternehmen Shoe Branding Europe stellte es jedoch in Frage und sagte, dass die Marke nicht eindeutig genug sei.

Zwei Jahre später hob das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum die Marke Adidas auf und schloss sich der Beschwerde des belgischen Unternehmens an.

Die Entscheidung kann noch beim Europäischen Gerichtshof, dem obersten Gericht der EU, angefochten werden. Allerdings hat Adidas dafür nur zwei Monate Zeit.

Adidas sagte in einer Erklärung, dass das Urteil keine Auswirkungen auf andere geschützte Nutzungen der Marke in Europa habe.

"Obwohl wir von der Entscheidung enttäuscht sind, bewerten wir sie weiter und begrüßen die nützliche Anleitung, die uns das Gericht liefern wird, um unsere 3-Streifen-Marke, die auf unsere Produkte aufgebracht wurde, in welche Richtung auch immer, in Zukunft zu schützen", sagte man.

Glaubst du, dass Marken versuchen werden, Produkte mit Drei Streifen auf den Markt zu bringen, um Adidas weiter herauszufordern? Schreib uns deine Meinung unten in die Kommentare.